CORONAVIRUS



aktualisiert 25.01.2023

 

Der Bundesrat hat Ende März 2022 beschlossen, alle Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie aufzuheben und in eine normale Lage im Sinne des Epidemiegesetzes zurückzukehren. Die Verantwortung für den Schutz von Mitarbeitenden und Patienten vor übertragbaren Krankheiten liegt bei den Betrieben. Auf Empfehlung der kantonalen Gesundheitsbehörde treffen wir weiterhin Massnahmen zur Praxishygiene, mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko für Patienten und Praxispersonal zu minimieren:

  • Bitte nehmen Sie bei Grippe- und Erkältungssymptomen vor Betreten der Praxis unbedingt telefonisch Kontakt auf

  • Alle Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber) sollen beim Besuch einer Arztpraxis weiterhin eine Maske tragen
  • Händedesinfektion im Eingangsbereich

  • innerhalb der Praxis soweit als möglich Distanz halten

  • Infektpatienten werden nach Möglichkeit in gesondertem Bereich platziert und untersucht

 

TESTEN

Seit Januar 2023 werden die Kosten für Tests nicht mehr vom Bund bezahlt. Falls Sie einen Test machen wollen, müssen Sie diesen selbst bezahlen. In Ausnahmefällen werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen.

Blutentnahmen für Antikörpernachweis und Reise-PCR Tests sind für unsere Patienten bei ausreichenden Kapazitäten möglich, die Laborkosten werden nicht von Krankenkasse oder Bund übernommen.

Weitere Info/Testmöglichkeiten :  www.gesundheit.lu.ch

 

COVID-19 INFEKTION

Seit April 2022 ist die behördlich angeordnete Isolation aufgehoben, entsprechend müssen positiv getestete Personen nicht mehr grundsätzlich in Isolation. Positiv auf das Virus getesteten Personen wird empfohlen folgende Massnahmen umzusetzen um die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 zu reduzieren. Die Massnahmen sollten möglichst während mindestens 5 Tagen ab Symptombeginn bis mindestens 48h nach Abklingen der Symptome befolgt werden. 

  • Kontakteinschränkung mit anderen Personen

  • Maskentragen und Abstandhalten bei Kontakt mit anderen Personen

  • Sofern Ihr Gesundheitszustand ein Weiterarbeiten erlaubt, arbeiten sie wenn möglich im Homeoffice

  • falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können oder Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis verlangt können Sie mit uns Kontakt aufnehmen

 

 

IMPFUNG

Für aktuelle Informationen und Anmeldung zur Covid-Impfung im Impfzentrum verweisen wir auf die Website des Kanton Luzern. Wir führen in unserer Praxis keine Covid-Impfungen durch.

www.gesundheit.lu.ch 

Kantonale Impf-Hotline: +41 41 228 45 45

 

ZEUGNISSE UND ZERTIFIKATE

Die Bestätigung vom Kanton für angeordnete Quarantäne und Isolation entfällt seit 01.04.2022.

Erkrankte Personen bekommen von uns nach ärztlicher Untersuchung in der Praxis sofern erforderlich ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis.

Wenn Sie zu den vom BAG definierten "besonders gefährdeten Personen" gehören, bekommen Sie eine ärztliche Bestätigung, dass Sie zur Risikogruppe gehören ohne Nennung einer Diagnose. Es ist Sache des Arbeitgebers, Ihren besonderen Schutz zu gewährleisten. Kategorien besonders gefährdeten Personen

Ein Covid-Zertifikat erhalten sie, wenn sie vollständig geimpft sind, die Erkrankung mit einem positiven PCR-Test bestätigt wurde oder mit einem positiven Antikörpertest belegen können, dass sie genesen sind und über ausreichend Antikörper verfügen (dieses Zertifikat wird Ihnen vom Auftragslabor ausgestellt, ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig).

Ein Zertifikat für einen negativen PCR-Test für Reisen wird Ihnen vom Auftragslabor ausgestellt.

Ein Zertifikat für einen negativen Antigen-Schnelltest (Wunschtest) bekommen Sie vom Testzentrum.

 

 

Informationen: kantonales Gesundheitsdepartement www.gesundheit.lu.ch, Bundesamt für Gesundheit (BAG)  www.bag-coronavirus.ch