PANDEMIE
Seit März 2022 wurden alle Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie aufgehoben. Die Verantwortung für den Schutz von Mitarbeitenden und Patienten vor übertragbaren Krankheiten liegt bei den Betrieben. Auf Empfehlung der kantonalen Gesundheitsbehörde treffen wir weiterhin Massnahmen zur Praxishygiene, mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko für Patienten und Praxispersonal zu minimieren:
Bitte nehmen Sie bei Grippe- und Erkältungssymptomen vor Betreten der Praxis unbedingt telefonisch Kontakt auf
- Alle Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber) sollen beim Besuch einer Arztpraxis weiterhin eine Maske tragen
Händedesinfektion im Eingangsbereich
innerhalb der Praxis soweit als möglich Distanz halten
Infektpatienten werden nach Möglichkeit in gesondertem Bereich platziert und untersucht
TESTEN
Seit Januar 2023 werden die Kosten für Tests nicht mehr vom Bund bezahlt. Falls Sie einen Test machen wollen, müssen Sie diesen selbst bezahlen. Die OKP übernimmt Testkosten nur in Ausnahmefällen.
COVID-19 INFEKTION
Seit April 2022 ist die behördlich angeordnete Isolation aufgehoben, entsprechend müssen positiv getestete Personen nicht mehr grundsätzlich in Isolation. Erkrankten Personen wird empfohlen zuhause zu bleiben, sich auskurieren und andere nicht anstecken.
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Kontakteinschränkung mit anderen Personen
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Maskentragen und Abstandhalten bei Kontakt mit anderen Personen
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Sofern Ihr Gesundheitszustand ein Weiterarbeiten erlaubt, arbeiten sie wenn möglich im Homeoffice
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falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können oder Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis verlangt können Sie mit uns Kontakt aufnehmen
IMPFUNG
Eine Auffrischimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Infektionen können damit jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das Hauptziel der Auffrischimpfung gegen Covid-19 ist, schwere Verläufe zu verhindern. Da die Impfung einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bietet, empfehlen das BAG und die EKIF die Covid-19-Auffrischimpfung mit einer Dosis im Herbst/Winter 2024 ausschliesslich BGP. BGP sind Personen, die älter als 65 Jahre sind und Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten individuellen Gesundheitsrisiko (schwere Vorerkrankung, Trisomie 21, Schwangere).
Merkblatt: Informationen zur Covid-19-Impfung (PDF, 308 kB, 17.09.2024)
ZEUGNISSE UND ZERTIFIKATE
Die Bestätigung vom Kanton für angeordnete Quarantäne und Isolation entfällt seit 01.04.2022.
Erkrankte Personen bekommen von uns nach ärztlicher Untersuchung in der Praxis sofern erforderlich ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis.
weitere Informationen:
kantonales Gesundheitsdepartement www.gesundheit.lu.ch
Bundesamt für Gesundheit (BAG) www.bag-coronavirus.ch